0% Steuersatz für Photovoltaikanlagen in Deutschland und Österreich
Seit dem 01.01.2023 ist eine Lieferung inkl. 0% MwSt. von Photovoltaik-Anlagen an Privatkunden unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland gem. § 12 Abs. 3 UStG und seit dem 01.01.2024 in Österreich gem. § 28 Abs. 62 UStG 1994 möglich.
Eingeschlossen sind alle Komponenten einer Photovoltaik-Anlage wie z. B. Photovoltaik-Module, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher, die auf einem Wohngebäude oder in dessen Nähe installiert werden. Die Spitzen-Leistung darf 30 KWp in Deutschland und 35 KWp in Österreich nicht übersteigen. Diese Regelung gilt auch für Inselanlagen.
Folgende Voraussetzungen für Sie auf einen Blick zusammengefasst:
- Die Spitzenleistung der Photovoltaik-Anlage beträgt weniger als 30 kW Peak in Deutschland bzw. weniger als 35kW Peak in Österreich.
- Es besteht eine wohnungsnahe Errichtung der Photovoltaik-Anlage.
- Der Käufer erwirbt die Anlage als Privatperson und ist selbst Betreiber der Anlage.
- Es handelt sich um eine private oder öffentliche Nutzung der Photovoltaik-Anlage.
- Die Photovoltaik-Anlage darf nicht gewerblich weiterverkauft werden.
- Alle erworbenen Komponenten werden ausschließlich in der angegebenen Anlage verbaut.
Falls diese Voraussetzungen vorliegen, kann der 0% Steuersatz mittels des anklickbaren grünen Reglers unter dem Preis aktiviert werden: